Stiftung

Zur Gründung einer rechtsfähigen Stiftung bekunden die Stifter in einem Stiftungsgeschäft förmlich ihren Willen, zur Verwirklichung eines bestimmten Zwecks auf Dauer eine rechtsfähige Stiftung zu errichten und diese mit den hierzu benötigten Vermögen und einer zweckentsprechenden Organisation, d.h. einem Vorstand und einem Kuratorium, auszustatten. Die Stiftung wurde gegründet mit der Anerkennung durch den zuständigen Regierungspräsidenten Münster als Stiftungsbehörde.

Stifter legten im Stiftungsgeschäft, dessen wesentlicher Bestandteil die Stiftungssatzung ist, fest, zu welchem Zweck die Stiftung errichtet wurde. In einer der Satzung vorangestellten Präambel haben die Stifter die Motive für ihr Engagement und die Ziele der Stiftung nochmal ausführlich dargestellt.